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NRW: Polizei soll auf Psychiatrie-Daten zugreifen
In Nordrhein-Westfalen könnten Psychiatriedaten künftig genutzt werden, um Abschiebungen durchzuführen. Einen entsprechenden Datenaustausch sieht ein neuer Entwurf für das Psychisch-Kranken-Gesetz vor, das am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags vorgestellt worden war.
So soll die Polizeibehörde ein „erweitertes Mitentscheidungsrecht über den Datenfluss bis hin zur Entlassung“ erhalten, ordnet die Freie Wohlfahrtspflege NRW ein. Auch sei die Klinik-Unterbringung „keine strafrechtliche Maßnahme“.
In dem neuen Gesetz stehen Gefahrenabwehrmaßnahmen im Mittelpunkt. Dabei seien psychische Erkrankungen und Gewalttaten „nur in einem geringen Umfang in einem direkten Zusammenhang“ so die Freie Wohlfahrtspflege NRW. Die Aktion Psychisch Kranke fordert, dass Krankenhäuser geschützte Räume bleiben müssen.
Im Vorjahr sind mindestens drei Personen aus psychiatrischen Kliniken nach Afghanistan und eine Person aus einer Klinik nach Gambia abgeschoben worden.
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