Ответсообщение недоступно
Я особисто не робила семестр по обміну, але планувала і дізнавалася у міграційної (Нижня Саксонія, Landkreis Harburg) як бути. Їх відповідь:
"Ein Auslandssemester ist grundsätzlich möglich.
Hierfür müssten Sie mir eine Bestätigung der Uni über das Auslandssemester zuschicken woraufhin ich Ihnen eine Bescheinigung nach §51 Abs. 1 Nr. 7 ausstellen kann.
Diese ermöglicht eine längere Zeit außerhalb Deutschlands ohne den Verlust der Aufenthaltserlaubnis."