Ссылка
click to show
click to show
„Störungen der öffentlichen Sicherheit sind keine Bagatelldelikte“
Die Schwäbische befragte den Amtsleiter Thomas Mönig vom Amtsgericht #Biberach zum politischen Aschermittwoch:
„Haben diese Verfahren aus Ihrer Sicht auch eine Signalwirkung für künftige Großveranstaltungen in Biberach?“
https://www.schwaebische.de/regional/biberach/biberach/stoerungen-der-oeffentlichen-sicherheit-sind-keine-bagatelldelikte-3874077
384 ·