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Ab heute gilt in der EU die sogenannte Anti-Money Laundering Regulation (AMLR):
Barzahlungen über 10.000 Euro sind im geschäftlichen Kontext nicht mehr zulässig — verbundene Teilzahlungen werden dabei zusammengerechnet. Ab 3.000 Euro müssen sich Käufer bereits identifizieren, Händler sind zur Dokumentation verpflichtet.
Die Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten direkt — ohne nationalen Umsetzungsspielraum.
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/aus-fuer-anonyme-zahlungen-eu-fuehrt-bargeldgrenze-ein-und-verschaerft-krypto-kontrollen-20403348.html
Korrektur: ab heute in einem Jahr.
t.me/Rosenbusch