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Wenn eine Cafébetreiberin öffentlich bekannt gibt, Kunden mit einer ihr nicht passenden politischen Gesinnung nicht bedienen zu wollen, verstößt sie klar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ein solches Café verdient daher berechtigterweise die schlechtestmögliche Bewertung bei Google.
Offensichtlich hilft Google jedoch bei diesem Vorgehen mit, denn die schlechten Bewertungen, über die sich die Betreiberin beklagt, sind dort nicht sichtbar.
Sie können das selbst überprüfen: Café Eule im Park am Gleisdreieck in Berlin.
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