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❗️Thema Politikerbeleidigung ❗️
Das fachlich wohl beste Interview zum Thema § 188 StGB führte in unser eingestellten Sendung „Der Rechtsstaat“ im Kontrafunk die Moderations-Kollegin Annette Heinisch mit dem Rechtsanwalt Markus Pretzell.
Dieser kam - wie ich es bereits seit Jahren auch immer wieder erklärt habe - zu dem einzig richtigen Schluss:
Es gibt schlichtweg keine denkbare Fallgestaltung, in der eine Beleidigung geeignet sein könnte, um das öffentliche Wirken eines Politikers ERHEBLICH zu beeinträchtigen.
Denn die dogmatisch als Tatbestandsrestriktion zu bezeichnende Voraussetzung bezog sich ursprünglich allein auf die Fälle von übler Nachrede und Verleumdung. Nur in diesen Fällen ist dies überhaupt denkbar.
Alles andere wird (und wirkt daher) von der Justiz i.S.d. „richtigen“ Ergebnisses unter Missachtung des erlernten „juristischen Handwerks“ konstruiert - mit massiven Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und in das Vertrauen rechtsstaatlicher Entscheidungen und deren Institutionen.
Und genau deshalb gehört die Beleidigung aus dem § 188 StGB abgeschafft !
Angesichts solcher fachlich hochwertigen Gespräche ist die Einstellung der Sendung „Der Rechtsstaat“ im Kontrafunk unverständlich, stellt einen Qualitätsverlust dar und ist darüber hinaus auch kontraproduktiv und sehr bedauernswert.
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