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StandPunkt-Kommentare

193 members
2 August 2026
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(🇮🇷🚫🇦🇫) Die iranische Regierung hat entlang ihrer Grenze zu Afghanistan eine 900 Kilometer lange Betonmauer errichtet, um die Einreise von Migranten und Terroristen zu verhindern Iranische Bodentruppen mit militärischer Ausrüstung wurden entlang der Grenze stationier.
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PeterФотография
Trotzdem will meine Katze das spezielle hochwertige Katzenfutter, das nur Rossmann (jüdischer Name) hat. Gut, bin ja ja kein AfD Wähler und wenn, dann notgedrungen.
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PeterФотография
Es ist keine Scheisse was unsere Regierungen der weissen Länder machen. Sie liegen doch voll im Plan. Im großen Plan. .. gut, der Messias ist recht angepisst , weil es nicht so schnell ging und die Rote Kuh bereits graue Härchen bekommt.
3 August 2026
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DanielФотография
Bei Minuswerten bräuchten sie keinen „Schein“ mehr, weil es dann schlicht eine wahre Zahl wäre. 0-Franken sieht mir daher nach schon sehr präzisem Ausdruck der nächsten Stufe aus!
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Seh Dir die Australier an bei einer " Auction" um ein Haus zu kaufen!
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Das Lied kam vor 30 Jahren!! raus. Viel Spass beim Zuhoeren.
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Australien, NSW, 2 weitere Entwicklungen. Gut fuer die NWO
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Zürcher_Stadtpolizist_soll_interne_Systeme_für_Spitzeleien_m · 54.9 MB · click to show
Wenn Polizisten interne Systeme zur privaten Unterhaltung missbrauchen In Zürich häufen sich die Fälle von Amtsgeheimnisverletzung. Ein Whistleblower spricht von systematischem Missbrauch – und die grüne Sicherheitsvorsteherin sieht kein strukturelles Problem. Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf her. Bei der Stadtpolizei Zürich scheint genau das der Fall zu sein. Seit 2020 wurden bereits drei Stadtpolizisten rechtskräftig wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Nun laufen zwei weitere Strafverfahren. Ein aktiver Beamter soll geschützte Systeme wie eine private Unterhaltungsapp genutzt, Einsatzberichte und Fotos Dritten zugänglich gemacht und sein Umfeld systematisch ausgespäht haben. Eine weitere Polizistin steht wegen einer Liebesbeziehung zu einem mehrfach vorbestraften Schwerkriminellen im Visier der Staatsanwaltschaft. Private Vorzeigeobjekte statt geschützter Daten Es handelt sich um Bilder, die Unbefugte nie zu Gesicht bekommen dürften: Fotos eines tödlichen Verkehrsunfalls am Bahnhof Oerlikon, erkennungsdienstliche Aufnahmen der Verhaftung des Influencers Skorp. Laut einer Strafanzeige eines Whistleblowers sollen diese und weitere Aufnahmen vom Beschuldigten als private Vorzeigeobjekte missbraucht worden sein. Er habe Einsatzberichte vorgelesen und sich darüber lustig gemacht, die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft bestätigt das laufende Verfahren. Der Anwalt des Polizisten bestreitet die Vorwürfe und beruft sich auf die Unschuldsvermutung. Kein Einzelfall, sondern Muster Insidern zufolge ist dies kein Einzelfall. Unter den bereits Verurteilten findet sich eine einstige Vorzeigebeamtin, die ihrem kriminellen Schwarm streng geheime Daten beschaffte, sowie ein Polizist, der einen befreundeten DJ jahrelang illegal mit internen Informationen versorgte und ihn auf Streifenfahrten mitnahm. Nun wird gegen eine weitere Beamtin ermittelt, die eine Liebesbeziehung mit demselben Mann einging, der bereits die frühere
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Links darf randaliert werden – während die Bürgerrechtsbewegung unter Generalverdacht steht Bundesgericht zwingt den Nachrichtendienst im Fall MASS-VOLL! zu mehr Transparenz – und entlarvt eine peinliche Behördenbegründung Ein Meilenstein für die Herausgabe von Fichen Man kann von MASS-VOLL! und Nicolas Rimoldi halten, was man will. Der Sieg vor Bundesgericht bleibt dennoch ein klarer Meilenstein. Der Schweizer Nachrichtendienst muss nun detailliert begründen, warum er Daten über den Massnahmenkritiker und Bürgerrechtler zurückgehalten hat. Das ist mehr als verdient – und es zeigt, wie dünn die Argumentation der Behörden tatsächlich war. Rimoldi hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Auskunft darüber verlangt, welche Informationen der Geheimdienst über ihn speichert. Bekannt wurde bisher nur, dass acht Presse- und Agenturmeldungen gesammelt und ein Eintrag in einer gemeinsamen Datenbank von Bund und Kantonen geführt wurde. Mit dieser Datenbank soll vor Demonstrationen die mögliche Gefährdung der inneren Sicherheit eingeschätzt werden. Der Nachrichtendienst verweigerte weitergehende Einsicht. Die Begründung des Bundesamts für Polizei (fedpol) war dabei äusserst schwach und geradezu peinlich: Man könne die Arbeitsweise des Dienstes nicht offenlegen, und die Preisgabe, an welchen Kundgebungen wer beobachtet worden sei, gefährde die innere Sicherheit. Das Bundesgericht liess diese oberflächliche Argumentation nicht gelten. Der Geheimdienst muss nun nachbessern und wesentlich präziser begründen, warum die Daten geheim bleiben sollen. Andernfalls droht die nächste Niederlage. Zweierlei Mass bei der staatlichen Aufmerksamkeit Während linke Gruppen in diesem Land immer wieder Städte, Institutionen und Strassen in Schutt und Asche legen dürfen und dabei oft mit bemerkenswerter Nachsicht rechnen können, werden jene, die seit der Corona-Zeit konsequent friedlich aufgetreten sind, systematisch unter Generalverdacht gestellt. Die Bürgerrechtsbewegung und Personen wie
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