RA Steinhöfel kommentiert:
„Im Reuß-Prozess hält es das Gericht für unerheblich, ob die angeblich geplante Erstürmung des Bundestages jemals eine realistische Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Strafbar soll nicht mehr die Tat, nicht einmal der taugliche Versuch, sondern schon die Idee sein, sofern sie dem Staat missfällt. Der Chefankläger hat 2022 in seinem Buch die Auffassung vertreten, die "Delegitimierung des Staates durch Verschwörungsmythen" sei ein Fall für das Staatsschutzstrafrecht.
Delegitimierung des Staates ist aber keine Straftat. Sie ist der Kern jeder Opposition, jeder Fundamentalkritik, jeder freien Debatte. Ein Staat, der das Denken seiner Bürger daraufhin überprüft, ob es ihn hinreichend respektiert, hat das Verhältnis von Bürger und Staat umgekehrt. Die §§ 129, 129a StGB wurden vor 50 Jahren gegen die RAF geschaffen, die mordete. Heute erfassen sie Menschen, die Unsinn glaubten, sich trafen, redeten und nichts taten.
Wenn Hirngespinste als "abstraktes Gefährdungsdelikt" genügen, beginnt das Strafbarkeitsrisiko nicht bei der Tat, sondern beim falschen Gedanken. Der Rechtsstaat wird damit zu einem Staat, der Gesinnung verwaltet. Man kann die Angeklagten für Spinner halten. Man muss es vermutlich sogar. Aber ein Strafrecht, das Spinnerei zu Terrorismus erklärt, gefährdet die Freiheit aller.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a578fd2664e99bc41e93f2b/vorwurf-rechtsterrorismus-im-reichsbuerger-prozess-stimmt-etwas-nicht.html
t.me/Rosenbusch